SPIELRELEVANTE
Regelungen gem. § 22a Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind im fünften Abschnitt § 22a die besonderen Vorschriften des virtuellen Automatenspiels geregelt. In unseren spielrelevanten Informationen finden Sie darüber hinaus Hinweise zum Spielablauf an Gewinnspielgeräten gem. § 33c GeWo. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag § 7 sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet, den Spielern vor der Spielteilnahme spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen sowie über die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären.
Inhalte der Spielrelevanten Informationen
- Jugendschutz
- Das Geldgewinnspielgerät im Überblick
- Neue Gesetzgebung für Geldgewinnspielgeräte
- Die vier großen Mythen im Glücksspiel in der Spielstätte
- Grundsätzliches zum Spiel an Geldgewinnspielgeräten
Flyer Spielrelevante Informationen
Beratung für Spielende, Angehörige und Interessierte
Die telefonische Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten richtet sich an alle Spielenden, Angehörige und Interessierte.
Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr